Gültig ab 15.08.2023
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Auftraggebern (nachfolgend Besteller genannt). Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn diesen durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden ist.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Die bei Auftragserteilung festgelegten Parameter sind Circa-Werte. Wird die zu bearbeitende Ware vom Besteller oder auf dessen Veranlassung von Dritten bereitgestellt, gehen Qualitätsmängel dieser Ware zu Lasten des Bestellers. Ergeben sich aufgrund dieser mangelhaften Qualität der unbearbeiteten Ware nach der Verarbeitung grobe Abweichungen von den vereinbarten Parametern, geht dies zu Lasten des Bestellers.
1. Die Preise verstehen sich rein netto ab unserem Betrieb Manfred-von-Ardenne-Str. 1, 99625 Kölleda. Kosten der Versendung trägt der Besteller. Skonti werden nicht gewährt. Bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert/der Mindestbestellmenge wird ein Kleinmengenzuschlag berechnet.
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach der Einlösung als Zahlung. Die Hereinnahme von Wechseln und Akzepten erfolgt nur, wenn es beim Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde und dann nur zahlungshalber ohne Berechtigung zum Skontoabzug. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Spesen trägt der Besteller. Sie werden nach den Sätzen unserer Hausbank berechnet.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Sollten sich danach die tariflichen Löhne, Einstandspreise, die Umsatzsteuer oder die Gebühren für behördliche Abgaben und Genehmigungen erhöhen, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt insoweit nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung zwischen Bestellung und Auslieferung 10 % des Auftragswertes übersteigt.
Die Rechnung wird am Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Sie ist zahlbar und fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugs- bzw. Zinsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, ausgenommen der ersten, werden pauschal Mahnspesen in Höhe von € 5,00 erhoben.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insofern befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1. Lieferfristen
Verbindliche Lieferfristen sind als solche zu bezeichnen und schriftlich zu fixieren. Eine solche Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Rohwaren, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, insbesondere von Zertifikaten. Solche verbindliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Belieferung durch den Besteller / durch Dritte uns gegenüber.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unsere Produktionsstätte verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
Überschreiten wir infolge Umständen, die wir zu vertreten haben, eine unverbindliche Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, unter Setzung einer Frist von 14 Tagen uns zur Leistung aufzufordern. Die Lieferfrist verlängert sich wegen unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen (z.B. Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe) um deren Dauer. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Führt die Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als 4 Monaten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
2. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Durch das Verfahren auftretende Masseschwunde von 3 bis 5 % im Vergleich zum unverarbeiteten Nettogewicht (Taragewicht) sind verfahrenstypisch und stellen keine Fehlmenge dar.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % der vertraglich vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Die Versendung / Fracht erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Lager Manfred-von-Ardenne-Str. 1, 99625 Kölleda, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Die Wahl der Fracht bzw. Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Auf Wunsch des Bestellers wird die Ware auf Kosten des Bestellers für die Fracht / den Versand versichert. Die Versicherungsprämie ist sofort fällig und zahlbar.
1. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb von 3 Tagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. Nach Ablauf der vorgenannten Frist geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige am Übergabeort zu prüfen. Prüft der Besteller die Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gehen von unserer Qualitätskontrolle abweichende Ergebnisse späterer Qualitätskontrollen zu Lasten des Bestellers.
2. Bleibt der Besteller mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Falle ernsthafter endgültiger Annahmeverweigerung hat der Verkäufer das Recht, die Ware zugunsten des Bestellers anderweitig zu veräußern und einen eventuellen Mindererlös gegenüber diesem geltend zu machen. Weitergehender Schadenersatz bleibt davon unberührt.
3. Erklärt der Besteller, dass er die Ware nicht abnehmen werde, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Käufer über. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit Absendung an diesen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versendungs- bzw. Frachtkosten trägt.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rückforderung der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
3. Der Besteller hat die Ware während des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl, Wasserschaden und Beschädigungen durch Dritte zu versichern, der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen.
1. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich für alle Forderungen fort, die wir während des Bestehens gegen den Besteller im Zusammenhang mit der gelieferten Ware erwerben sowie für Forderungen aus weiteren laufenden Geschäftsverbindungen zum Besteller.
2. Der Besteller kann verlangen, dass wir auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt verzichten, wenn der Kaufpreis vollständig beglichen ist und für die übrigen Verbindlichkeiten eine ausreichende Sicherung besteht.
1. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten vertraglichen Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Bearbeitung weiter veräußert werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller aufgrund akzeptierter Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist diese jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
2. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
3. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen unmittelbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
1. Wir haften bei Schäden, die nicht solche des Körpers, der Gesundheit und des Lebens sind, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht haften wir nur für den nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden. Eine Haftung für außergewöhnliche Schäden oder Mangelfolgeschäden kommt nicht in Betracht.
1. Trotz ordnungsgemäßer Lagerung unterliegt die Ware lagerungszeitbedingten Veränderungen (z.B. Verlust ätherischer Öle, Neuverkeimung). Soweit diese im Rahmen des Warentypischen liegen, begründen sie keinen Sachmangel.
2. Die Sachmängelhaftung ist auf die Dauer von 1 Jahr beschränkt.
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Manfred-von-Ardenne-Str. 1, 99625 Kölleda.
2. Gerichtsstand ist das AG Sömmerda bzw. LG Erfurt, Kamer für Handelssachen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
As of 15.08.2023
The following contractual terms and conditions shall apply to all business transactions with principals (hereinafter referred to as Customer). These shall apply exclusively. Terms and conditions of the Customers which conflict with or deviate from these shall only apply if such terms and conditions have been expressly agreed by us in writing.
No oral ancillary agreements have been concluded.
The parameters set at the time of issuing of the engagement are approximate values.
Should the goods to be provided be made available by the Customer or by a third party engaged by it, quality defects in respect of the said goods shall be borne by the Customer. Should major defects from the agreed parameters exist following the processing due to this defective quality of the unprocessed goods, these shall be borne by the Customer.
Price alterations shall be permissible, if a period of more than 6 weeks exists between the time of conclusion of the contract and the agreed delivery date. Should the collective wages, cost prices, value added tax or the charges for official duties and permits subsequently increase, then we shall be entitled to reasonably increase the price in accordance with the cost increases. The Customer shall only be entitled to rescind the contract if the price increase between the time of ordering and the time of delivery exceeds 10% of the order value.
The invoice will be issued on the day of delivery or provision of the goods. The invoice shall be payable and due 10 days after the date of issue. Should the Customer enter payment default, we shall be entitled to charge default interest to the amount of 9% above the respective base rate of interest in accordance with § 247 of the German Civil Code (BGB). The assertion of further default and interest claims shall remain unaffected thereby. Fixed warning fees of € 5.00 shall be charged for warnings, with the exception of the first.
The Customer shall only have a right to set off if its claim is undisputed or has been recognised by a court. The Customer shall only be entitled to exercise a right of retention if its counter-claim refers to the same contractual relationship.
Should the Customer rescind an issued order without good reason, then regardless of the option of asserting higher actual losses, we shall be able to claim 20% of the contractually agreed remuneration for the costs incurred due to the processing of the order and the lost profit. The Customer shall reserve the right to provide proof of lower losses.
The shipping/ delivery shall take place ex factory at Manfred-von-Ardenne-Str. 1, 99625 Kölleda at the expense and risk of the Customer, unless expressly agreed otherwise. Packaging shall become the property of the Customer. The choice of shipping and type of delivery shall take place according to our discretion. Should the Customer so request, the goods will be insured for delivery/shipping at the expense of the Customer. The insurance premium shall be due and payable immediately.
Should one of the provisions of these general terms and conditions of business be ineffective, the remaining clauses shall remain unaffected thereby.